Die Gestaltung und die Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Anonymes Reihengrab (Sarg)
Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 25 Jahren.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte für eine Sargbestattung wird zugewiesen.
Die Pflege der Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.
Erdreihengrab mit Kennung (Sarg)
Die Nutzungsdauer der Grabstätte liegt bei 25 Jahren.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte für eine Sargbestattung wird zugewiesen.
Die Grabstätte wird durch eine Steinplatte mit den Maßen 60 x 40 x 5cm gekennzeichnet.
In der Größe verhältnismäßig gehaltener Grabschmuck darf nur auf die dafür ausgewiesene Ablagefläche abgelegt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Abgelegter Grabschmuck auf der Bestattungsfläche wird umgehend entfernt.
Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.
Friedpark (Aschen)
Im Friedpark wird die Asche der Verstorbenen auf einer Fläche unterhalb der Grasnarbe verstreut.
In der Größe verhältnismäßig gehaltener Grabschmuck darf nur auf die dafür ausgewiesene Ablagefläche abgelegt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Abgelegter Grabschmuck auf der Bestattungsfläche wird umgehend entfernt.
Die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.
Friedgarten (Urnen) Hauptfriedhof Düren Ost
Der Friedgarten ist eine pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage.
Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte für eine einzelne Urne wird zugewiesen.
Das Grabmal mit vorgegebenem Schriftbild wird durch die Friedhofsverwaltung mit Namen und Daten versehen.
Jede Grabstätte bietet die Möglichkeit Grabschmuck in der Größe verhältnismäßig aufzunehmen.
Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.
Friedgarten (Urnen) Friedhof Stadtteile
Die Friedgärten sind pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen.
Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte für eine einzelne Urne wird zugewiesen.
Das Grabmal mit vorgegebenem Schriftbild wird durch die Friedhofsverwaltung mit Namen und Daten versehen.
In der Größe verhältnismäßig gehaltener Grabschmuck darf nur auf die dafür ausgewiesene Ablagefläche abgelegt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Friedgärten finden Sie in Birkesdorf, Rölsdorf, Niederau, Gürzenich und Lendersdorf.
Friedwiese (Urnen)
Die Friedwiese ist eine pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage.
Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte für eine einzelne Urne wird zugewiesen.
Die Grabstätte wird mit einer Steinplatte mit dem Maß 30 x 30 x 5cm verschlossen.
Die Platte kann in Verbindung mit einer Grabmalgenehmigung durch eine individuelle Platte mit vertieftem Schriftbild ausgetauscht werden.
In der Größe verhältnismäßig gehaltener Grabschmuck darf nur auf die dafür ausgewiesene Ablagefläche abgelegt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Abgelegter Grabschmuck auf der Bestattungsfläche wird umgehend entfernt.
Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Diese Form der Bestattung ist nur auf dem Hauptfriedhof Düren-Ost möglich.
Ansprechpartner
Jochen De Riese
Leiter Friedhofsverwaltung
Tel.: 02421-9434 702
Fax : 02421-9434 710
Mobil : 0172–9434600